Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB’s) für die Vermietung des Friesenhaus am See durch ICON Haus & Grund e.K.
(im Folgenden „Vermieter“ genannt)
Die nachfolgenden Regelungen gelten grundsätzlich mit Vertragsabschluss für die in der Buchungsbestätigung genannte Ferienwohnung als vereinbart.
Die AGB’s stehen im Internet unter www.friesenhausamsee.de zum Download zur Verfügung oder werden gern auch auf Anfrage per Post / Mail / Fax versendet. Details und die vollständige Ausstattung
entsprechen den Angaben der Internetseite: www. friesenhausamsee.de
- Vertragsabschluss (Mietvertrag)
Mit der verbindlichen Buchung eines Ferienhaus über den Vermieter, die per Internet, aber auch schriftlich oder telefonisch erfolgen kann, kommt es zu einem entsprechenden Vertragsabschluss,
der wirksam wird, wenn sämtliche geforderten Angaben vorliegen und die schriftliche Bestätigung zur Buchung durch den Vermieter erfolgte. Das Vertragsverhältnis gilt als aufgehoben, wenn -
wie in Ziffer 2 formuliert - die Zahlungsfristen nicht eingehalten werden.
- Zahlung des Vertragspreises
- Die Vertragsparteien schließen ausdrücklich die Zahlung des Miet-/Nutzungspreises mittels Verrechnungsscheck aus.
- Zahlungsfristen
20% Anzahlung innerhalb von 5 Werktagen nach Abschluss des Vertrages.
Restzahlung spätestens 14 Tage vor Mietbeginn.
Liegen zwischen dem Tag des Vertragsschlusses und dem Tag des Mietbeginns weniger als 14 Tage, ist der gesamte Betrag sofort nach Vertragsschluss auf das genannte Konto zu
überweisen.
Die Zahlungen sind per Überweisung auf das bei Vertragsschluss genannte Konto zu leisten.
- Die Kaution in Höhe von 300 € ist mit der Restzahlung, spätestens 14 Tage vor Anreise zu überweisen und wird nach der Mietzeit per Überweisung erstattet. Sofern keine durch den Mieter
zu verantwortenden Schäden entstanden sind.
- Bezug des Mietobjektes (Anreise)
Das Mietverhältnis beginnt am Anreisetag mit der Übernahme des Ferienhauses ab 15.00 Uhr und endet am letzten Tag, wenn nichts anderes vereinbart ist, um 10.00 Uhr.
- Schlüssel
Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten
für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.
- Abreise
Am Abreisetag ist das Ferienhaus, sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde, bis 10.00 Uhr dem Vermieter oder einer von ihm beauftragten Person in einem ordnungsgemäßen Zustand, gemäß
der vereinbarten Abreden und den Festlegungen der Hausordnung zurückzugeben. Türen und Fenster sind zu schließen. Sämtliche Schlüssel sind auszuhändigen. Dem Vermieter oder dessen
Beauftragten steht das Recht einer detaillierten Kontrolle und etwaigen Durchführung einer Abnahmehandlung zu. Etwaige Mängel und Unvollständigkeiten sind schriftlich festzuhalten und durch
den Mieter mittels Unterschriftsleistung zu bestätigen.
- Personen
Das Mietobjekt wird nur für die vertraglich vereinbarten Personen laut Buchung zur Verfügung gestellt. Nachträgliche Änderungen bedürfen einer schriftlichen Erlaubnis des Vermieters. Dies
gilt insbesondere für Übernachtungen weiterer Personen. Für den Fall von Zuwiderhandlungen ist der Vermieter berechtigt, die nicht in der Buchung aufgeführten Personen vom Feriengrundstück zu
verweisen. Im Übrigen können Zuwiderhandlungen etwaige Schadenersatzansprüche begründen.
- Haustiere, Rauchen
Das Mitbringen von Haustieren ist nur in Absprache mit dem Vermieter erlaubt. Dies gilt auch für die Besucher der Mieter. Innerhalb des Ferienhauses Gebäude ist das Rauchen generell nicht
gestattet.
- Instandhaltung der Ferienwohnungen
Der/die Mieter verpflichtet/verpflichten sich, die gemieteten Räumlichkeiten samt Inventar pfleglich zu behandeln und vor jeglichen Schäden zu bewahren. Während der Mietzeit entstandene
Schäden an der Ferienwohnung und auf dem Wohngrundstück bzw. Fehlbestände am Inventar hat der Mieter zu ersetzen, es sei denn, er weist nach, dass ihn selbst oder die ihn begleitenden
Personen an der Entstehung des Schadens oder des Fehlbestandes kein Verschulden trifft. Feststellungen zur Unvollständigkeit des Inventars oder bestehender bzw. eingetretener Mängel am
Mietobjekt hat der Mieter unverzüglich dem Vermieter anzuzeigen, anderenfalls stehen dem Vermieter darauf beruhende Ersatzansprüche zu.
- Pflichten des Vermieters
Mit dem wirksamen Abschluss des Vertrages ist der Vermieter zur vertragsgerechten Bereitstellung und Übergabe des Mietobjektes verpflichtet. Sollte trotz aller Sorgfalt des Vermieters bzw.
durch vom Vermieter nicht zu vertretende Umstände (Unwetterkatastrophen, Brand, Explosion, Schäden am Haus, Vandalismus etc.) das Ferienhaus nicht, wie vereinbart durch den Mieter genutzt
werden können, haftet der Vermieter ausschließlich in Höhe des vereinbarten und gezahlten Mietpreises. Der Vermieter haftet nicht für Schäden, die außerhalb seines Verantwortungsbereiches
liegen, insbesondere am Badestrand, Bootssteg, bei der Nutzung eines Bootes oder bei Bauarbeiten (einschl. Straßenarbeiten) in der Nachbarschaft.
- Rückabwicklung des Vertrages
Für den Fall des Rücktrittes hat der Mieter folgenden Aufwendungsersatz gegenüber dem Vermieter zu entrichten (ausschließlich der Endreinigung):
- bis 60 Tage vor Mietbeginn: € 100,00 (pauschale Bearbeitungsgebühr) und 0 % des Mietpreises
- bis 30 Tage vor Mietbeginn: 50 % des Mietpreises
- bis 21 Tage vor Mietbeginn: 60 % des Mietpreises
- bis 14 Tage vor Mietbeginn: 90 % des Mietpreises
- ansonsten (später als 14 Tage vor Mietbeginn) 100 % des Mietpreises.
Maßgebend ist der Eingang der schriftlichen Rücktrittserklärung beim Vermieter (E-Mail an info@friesenhausamsee.de ist ausreichend).
Für den Fall eines Rücktrittes und einer aber möglichen und zeitgleichen Umbuchung haftet der Mieter mit einem Pauschalbetrag für die notwendig angefallenen Bearbeitungskosten in Höhe
von € 100,00 zuzüglich eventuell angefallener Inseratskosten. Die vorzeitige Abreise des Mieters, die dem Vermieter anzuzeigen ist, berechtigt diesen nicht zur Geltendmachung von
Rück- oder Schadenersatzforderungen. Der Mieter schuldet auch für diesen Fall den vereinbarten Mietzins. Falls der Mieter vom Vertrag zurücktritt und gleichzeitig einen Nachmieter
stellt, der schriftlich erklärt, dass er die vereinbarten Bedingungen übernimmt, wird der Vermieter eine neue Buchungsbestätigung erstellen.
- Nutzungsregeln
Die im Ferienhaus ausgelegten Hausordnung sind Bestandteil der allgemeinen Geschäftsbedingungen. Für die Nutzung des DSL-Internetzugangs über WLAN sind zusätzlich die im Haus befindlichen
„WLAN - Nutzungsregeln“ zu berücksichtigen.
- Gerichtsstand für etwaige Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist das zuständige Amtsgericht bzw. zum Gerichtsbezirk gehörende Landgericht in Hamburg zuständig.